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1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-
und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.3 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs-
und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen,
schriftlichen Anerkennung verbindlich.
2 Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die
als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3 Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer
Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels
anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt,
ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller
in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt,
auch diesen geltend zu machen.
3.5 Bei vom Besteller nachgewiesenen Mängeln ist der Besteller
nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der
einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
(insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte
wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen
nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem
angemessenen Verhältnis zu dem Wert der
– mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt,
als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
4 Lieferzeit – Lieferverzug
4.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die
Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie
bei unseren Lieferanten eintreten –, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wir verpflichten uns allerdings, den Besteller vom Eintritt
dieser Ausnahme unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
4.4 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der
Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer
Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung frei,
kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.7 Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzugs einem
schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener
Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung
des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem
Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder
pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu
verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Besteller zu fordern. Bei Verlangen
des pauschalierten Schadensersatzes ist der Besteller
berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns nur ein
geringerer Schaden entstanden ist.
4.8 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.6. vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme-
oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.9 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei
denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den
Besteller nicht von Interesse.
5 Versandbedingungen – Gefahrenübergang
5.1 Soweit der Versand nicht durch unsere eigenen Fahrzeuge
vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des
Bestellers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt.
Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe
der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw.
den Besteller.
5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der
Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens
innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw.
bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich
geltend zu machen.
5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des
Versandweges und die Versandart vor.
6 Haftung für Mängel
6 Haftung für Mängel
6.1. Die Gewährleistungsfrist bei Bestellern beträgt bei
neu hergestellten Sachen12 Monate; sie beginnt mit der
Ablieferung der Ware. Eine Gewährleistung für gebrauchte
Sachen wird ausgeschlossen. Diese Verjährungsfristen
gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche,
die mit einem Mangel in Verbindung stehen.
6.2. Den Besteller treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten
gem. § 377HGB; verletzt der Besteller diese Pflichten,
so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.
6.3. § 377 HGB gilt aber zwischen uns und dem Besteller
auch dann, wenn der Kunde i.S.v. § 14 BGB
ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
6.4. Im Übrigen ist unabhängig von § 377 HGB der Besteller
verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.5. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
6.7. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439
Abs. 1 BGB – nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung
oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller,
soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers
verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht
ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.8. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche
des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schadensersatzansprüche des Bestellers. Die
Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie
Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Besteller oder Dritte hervorgerufen sind.
6.9. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich
um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die
Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend
beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können
nicht als Reklamation geltend gemacht werden.
Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem
Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel
dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt
ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der
Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung,
Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger
Norm zulässig sind.
6.10. Soweit der Besteller Rechte aus den Rückgriffsregelungen
der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die
Haftung auf Schadensersatz aus.
7 Sonstige Haftung
7.1. Wir haften in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist –
unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an
Rechtsgütern des Bestellers, z.B. Schäden an anderen
Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.
7.3. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 7.1. und 7.2.
erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung
und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen.
8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
PROCELLO Informationssysteme GmbH
Oskar-Erbslöh-Straße 60
D-42799 Leichlingen
Fax: +49(0) 21 75 / 16 60 14 09
E-Mail: info@procello.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
8.2. Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers
wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung
der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese
Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt,
wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen,
Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das
Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder
ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann,
wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluß vorhanden,
uns jedoch nicht bekannt waren.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung
entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder
Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt).
Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt,
die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und /
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Besteller ist in diesen Fällen zur unverzüglichen
Herausgabe verpflichtet. In unserem Herausgabeverlangen
des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung,
es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
9.2 Im Übrigen vereinbaren wir für alle weiteren von uns
gelieferten und bereits bezahlten Waren ein
Sicherungseigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung
noch bestehenden Forderungen. Die Übergabe der Ware
wird dadurch ersetzt, dass der Besteller zum kostenfreien
Besitz der Sachen berechtigt ist (Besitzkonstitut).
9.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern.
9.4 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller
für den uns entstandenen Ausfall.
9.5 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages
(inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab,
die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller
unserer Forderungen gegen den Besteller,
soweit die Forderung nicht durch den einfachen
Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 9.1. abgesichert ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese
Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen,
dass der Besteller die uns abgetretenen Forderungen
der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Im Übrigen ermächtigt uns der Besteller bereits jetzt,
den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem
Auftrag den Schuldnern anzuzeigen.
9.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
9.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung
unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der
Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als
der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10 Zusätzliche Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten
10.1 Grundlage aller von uns durchzuführender Montagearbeiten
sind die vom Besteller genehmigten Ausführungszeichnungen.
Die Montageleistungen werden bausauber übergeben.
Eine Feinreinigung obliegt dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber.
10.2 Bei auftretenden Maßtoleranzen, die nicht der VOB oder
den DIN-Vorschriften entsprechen, müssen für geleistete
Mehraufwendungen Regiekosten in Anwendung gebracht werden.
Die Verrechnung erfolgt auf Stundennachweis zu unseren
jeweils gültigen Stundensätzen. Alle zusätzlich zu
erbringenden Leistungen bzw. Mehraufwendungen, wie zum
Beispiel Anpassarbeiten, besondere Decken- und
Wandanschlüsse usw., werden gesondert berechnet.
Aufwendungen, die auf Behinderungen durch andere
Handwerker, Montageverschiebungen, etc. zurückzuführen
sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
11 Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD.
12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
12.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht,
nach unserer Wahl auch die für unseren Geschäftssitz
zuständige Handelskammer des Landgerichts, zuständig.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an
seinem Geschäfts- oder Wohnsitzgericht zu verklagen.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
13 Datenschutz
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Besteller sein
Einverständnis damit, dass PROCELLO IS GmbH die von
den Bestellern eingegebenen persönlichen Daten speichert,
verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszuführen.
Sofern der Besteller auf dem Bestellformular
sein Einverständnis erklärt hat, ist PROCELLO IS GmbH
auch berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden können,
an andere Gesellschaften der PROCELLO IS GmbH
weiterzuleiten, um dem Bestellern gelegentlich
Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen
zukommen zu lassen, die für diesen von
Interesse sein könnten. Der Besteller
ist berechtigt, Auskunft über Umfang und
Zweck der Datenverarbeitung und Benennung weiterer
Empfänger der Daten zu verlangen, der Nutzung oder
Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen)
zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung,
Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen
Daten zu verlangen.
14 Geltungsbereich
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten vom 01. Januar 2008 an.
PROCELLO Informationssysteme GmbH
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